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Digitale Verschreibung von Gesundheits-Apps

TeleClinic startet neues DiGA-Portal und erleichtert damit den Zugang zu „Apps auf Rezept“

TeleClinic, der Marktführer für den Online-Arztbesuch, startet ab sofort sein neues DiGA-Portal zur Verschreibung von digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, in der Videosprechstunde. Seit Oktober sind „Apps auf Rezept“ Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und damit erstattungsfähig. Damit bindet TeleClinic die Gesundheits-Apps in den Praxisalltag ein und erleichtert den Zugang für Ärzte und Patienten. Ziel ist es, die Akzeptanz der neuen Gesundheits-Apps zu steigern und sie als festen Bestandteil der Behandlung zu etablieren.

Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Oktober dieses Jahres sind Gesundheits-Apps von gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Dies ermöglicht Ärzten und Psychotherapeuten die Verschreibung digitaler Gesundheitsanwendungen, also zertifizierte Gesundheits-Apps, die dabei helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Die Kosten für die App-Nutzung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen. Deutschland ist damit das erste europäische Land in dem dies möglich ist.

„Mit der Einführung der Apps auf Rezept übernimmt Deutschland eine Vorreiter-Rolle in der digitalen Gesundheitsversorgung. Damit die Anwendungen auch ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die Apps aktiv wahrgenommen werden. Behandelnde Ärzte und Patienten sollen von dieser Entwicklung in vollem Umfang profitieren können“, erklärt Katharina Jünger, CEO von TeleClinic. Das neu entwickelte DiGA-Portal von TeleClinic integriert die Gesundheits-App in die Behandlung und vereinfacht so den Zugang zu den Anwendungen für Patienten. Damit ist der gesamte Arztbesuch von der Terminvereinbarung bis zur Verschreibung einer digitalen Therapie erstmals vollständig digital abgebildet.

Wer hat Anspruch auf eine DiGA?

Jeder der 73 Millionen gesetzlich Versicherten hat Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt eine entsprechende Erkrankung oder Verletzung diagnostiziert hat und eine für die Therapie passende DiGA im Verzeichnis des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) enthalten ist. Um Medizinern den Zugang zu den digitalen Therapiehelfern zu erleichtern und über neue Angebote immer informiert zu sein, erhalten TeleClinic-Partnerärzte Zugriff auf das DiGA-Portal.

Erleichterter Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen

Die Verordnung der DiGAs über TeleClinic ist für den Patienten kostenfrei. Der Prozess läuft wie folgt ab: Der Patient öffnet die TeleClinic-App auf dem Smartphone, wählt auf Basis der Beschreibung die für seine Symptome passende DiGA aus und beantwortet den  Anamnesebogen. Anschließend findet das virtuelle Arztgespräch statt. Spricht sich der Arzt für die Anwendung einer therapieunterstützenden DiGA aus, vermerkt er dies im Arztbrief, den der Patient wiederum als PDF in der TeleClinic-App abruft und bei der Krankenkasse einreicht. Daraufhin sendet die Krankenkasse dem Patienten einen 16-stelligen Freischaltcode, um die Gesundheitsanwendung nach der Installation aktivieren zu können. Auch ohne Vorauswahl durch den Patienten ist die digitale Verschreibung durch den Arzt über TeleClinic möglich.

Das App-Angebot wird gemäß der vom BfArM zugelassenen DiGAs stetig erweitert.  Zu den verschreibungsfähigen Anwendungen zählen aktuell:

  1. Zanadio hilft beim gesunden, nachhaltigen Abnehmen
  2. Kalmeda bei chronischer Tinnitusbelastung
  3. Somnio zur Behandlung von Schlafstörungen
  4. Velibra therapiert Angststörungen
  5. Vivira für therapeutisches Training zur Behandlung von Rücken-, Knie- oder Hüftschmerzen
  6. Selfapy bei psychischen Belastungen
  7. Invirto zur Behandlung von Angststörungen

Nützliche Zusatzinformationen für Ärzte

Die Verschreibung von DiGAs wird nicht auf das KV-Budget von Ärzten oder Psychotherapeuten angerechnet, sondern extrabudgetär getragen. Im DiGA-Portal ersichtlich sind für Ärzte und Technische Assistenten nicht nur der Name der App und eine Beschreibung zum Anwendungsfall, sondern auch die Ziffer für die Diagnose (ICD-10 Code) und der zur DiGA zugehörige Identifikationsschlüssel für Medizinprodukte (PZN). Dadurch werden den behandelnden Ärzten administrative Hürden und Berührungsängste mit den neuen digitalen Medizinprodukten genommen.

Weitere Informationen finden sich unter www.teleclinic.com/app/

Über TeleClinic:

TeleClinic, gegründet 2015 von Katharina Jünger, ist Deutschlands Marktführer für den Online-Arztbesuch. Die TeleClinic-App ermöglicht es Patienten, innerhalb weniger Minuten von einem Allgemeinarzt und innerhalb weniger Stunden von einem Facharzt telemedizinisch behandelt zu werden. Krankschreibungen und Rezepte erhalten die Patienten direkt auf ihr Smartphone. Die Rezepte können in einer Vor-Ort-Apotheke oder online eingelöst werden. 250 Ärzte haben bisher über 100.000 ärztliche Behandlungen über die TeleClinic-Plattform durchgeführt. Während der Corona-Pandemie bietet TeleClinic kostenlose Sprechstunden für Menschen mit Symptomen und Verdacht einer Infizierung mit Sars-CoV-2 an. Bei ärztlich bestätigter Indikation können zertifizierte PCR- und Antikörpertests zum Selbsttest zu den Patienten nach Hause geschickt werden. Die TeleClinic-App ist kostenfrei im App Store (Bewertung: 4,8) und im Google Playstore (Bewertung: 4,7) verfügbar (Stand 02. Dezember 2020).

Weitere Informationen finden Sie unter teleclinic.com.

Pressekontakt TeleClinic:

schoesslers GmbH

Elisa Randelzhofer

pr@teleclinic.com

+49 170 3314465